8. September 2023 | Das Bundesministerium der Finanzen legt den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
9. Oktober 2023 | Die Bundesregierung beschließt den Gesetzentwurf (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
13. Oktober 2023 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 506/23). |
13. November 2023 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 506/1/23). |
24. November 2023 | Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 506/ 23 Beschluss). |
6. Dezember 2023 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/9648). |
14. Dezember 2023 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
29. Januar 2024 | Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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26. Juni 2024 | Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags verabschiedet den Gesetzentwurf (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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