23. Februar 2023 | Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legen den Entwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMI). |
31. März 2023 | Die Bundesregierung leitet ihren Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung dem Bundesrat zu (BR-Drs. 137/23). |
4. April 2023 | Die Bundesregierung leitet ihren Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/6500).
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27. April 2023 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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28. April 2023 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 137/1/23). |
12. Mai 2023 | Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 137/23 Beschluss).
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22. Mai 2023 | Vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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24. Mai 2023 | Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 20/6946).
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21. Juni 2023 | Der Ausschuss für Inneres und Heimat gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 20/7394). |
23. Juni 2023 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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| Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 289/23).
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7. Juli 2023 | Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 289/23 Beschluss).
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18. August 2023 | Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 217).
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