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Entwicklungsgeschichte

24. März 2012 Die Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex).
30. März 2012 Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz) in den Bundesrat ein (BR-Drs. 168/12).
11. Mai 2012 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz, BR-Drs. 168/12) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 168/1/12) Stellung (BR-Drs. 168/12(B)).
21. Mai 2012 Die Bundesregierung bringt den „Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz)“ (BT-Drs. 17/9665) in den Bundestag ein. Mit dem Entwurf werden eine Reihe von Vorschriften im Wertpapierhandelsgesetz, wie beispielsweise das nationale Leerverkaufsverbot sowie das Verbot bestimmter Kreditderivate, aufgehoben, weil sie von der EU-Vorschrift „weitgehend verdrängt“ würden, teilte die Bundesregierung mit.
24. Mai 2012 Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz, BT-Drs. 17/9665) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und in den Finanz- und den Rechtsausschuss überwiesen.
13. Juni 2012 Mehrere Experten schlagen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum „Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz)“ (BT-Drs. 17/9665) vor, eine geplante Erweiterung von Prüfungspflichten nicht nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WPhG), sondern nach dem Kreditwesengesetz (KWG) vorzunehmen.
26. September 2012 Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP lehnen im Bundestags-Finanzausschuss Forderungen der Opposition und des Bundesrates ab, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über das Verbot der sogenannten ungedeckten Leerverkäufe bestimmter Wertpapiere entscheiden zu lassen. Stattdessen soll die Entscheidung in Zukunft von den Geschäftsführungen der jeweiligen Börsen getroffen werden
27. September 2012 Der Gesetzentwurf zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz)“ (BT-Drs. 17/9665) wird im Bundestag nach der abschließenden Beratung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf BT-Drs. 17/10854 angenommen.
2. November 2012 Der Bundesrat nimmt den vom Bundestag am 27.09.2012 verabschiedeten Gesetzentwurf zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz, BR-Drs. 583/12) an (BR-Drs. 583/12(B))
15. November 2012 Das Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Tei I 2012, Nr. 53, S. 2286, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag) und tritt zum 16.11.2012 in Kraft.

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