28. April 2003 |
Das Justizministerium legt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (Justizmodernisierungsgesetz - JuMoG) vor. |
20. Mai 2003 |
Die CDU/CSU-Fraktion bringt den "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (1. Justizbeschleunigungsgesetz)" in den Bundestag ein (BT-Drs. 15/999). |
28. Mai 2003 |
Das Bundeskabinett beschließt den "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (Justizmodernisierungsgesetz - JuMoG)" (BT-Drs. 15/1508 = Regierungsentwurf). |
30. Mai 2003 |
Der Regierungsentwurf wird dem Bundesrat zur Stellungnahme übergeben ( BR-Drs. 378/03). |
27. Juni 2003 |
Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 15/999) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend). |
11. Juli 2003 |
Der Bundesrat nimmt in seiner Plenarsitzung zum Regierungsentwurf Stellung ( BR-Drs. 378/03 Anhang B) und macht einige Änderungsvorschläge.
Gleichzeitig beschließt der Bundesrat ein eigenes Justizbeschleunigungsgesetz in den Bundestag einzubringen ( BR-Drs. 397/03).
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28. August 2003 |
Der Bundesrat bringt seinen Gesetzentwurf in den Bundestag ein (BT-Drs. 15/1491 = BR-Drs. 397/03). Die Bundesregierung nimmt daraufhin zum Bundesratentwurf Stellung (BT-Drs. 15/1491 Anlage 2, S. 35 ff.) |
25. September 2003 |
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 15/1508) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend). |
12. November 2003 |
Es findet eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/1508) und zum CDU/CSU-Entwurf (BT-Drs. 15/999) statt. |
10. März 2004 |
Der Rechtsausschuss befasst sich in seiner Sitzung mit dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/1508) und mit dem CDU/CSU-Entwurf (BT-Drs. 15/999). |
12. März 2004 |
Die für diesen Tag ursprünglich geplante zweite und dritte Beratung des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 15/1508) und des CDU/CSU-Entwurfs (BT-Drs. 15/999) wird abgesetzt. |
11. Juni 2004 |
Der Bundesrat stimmt in seiner Plenarsitzung dem Entschließungsantrag des Freistaates Sachsen ( BR-Drs. 471/04) zu. Mit dem Antrag wird der Bundestag aufgefordert, die Beratungen zum Bundesratentwurf (BT-Drs. 15/1491) wieder aufzunehmen und das Gesetz zu beschließen. |
18. Juni 2004 |
Der Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 15/1491) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend). |
30. Juni 2004 |
Der Rechtsausschuss des Bundestages befasst sich mit den drei Gesetzentwürfen und empfiehlt den CDU/CSU-Entwurf und den Regierungsentwurf unter dem Titel "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz)" zusammenführen und in der Fassung der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 15/3482) anzunehmen. Den Bundesratentwurf empiehlt er dagegen abzulehnen. |
2. Juli 2004 |
Die drei Gesetzentwürfe (CDU/CSU-Entwurf = BT-Drs. 15/999, Regierungsentwurf = BT-Drs. 15/1508 und Bundesratentwurf BT-Drs. 15/1491) werden in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Dabei beschließt der Bundestag den CDU/CSU-Entwurf und den Regierungsentwurf zusammenzuführen und in der Fassung der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 15/3482) des Rechtsausschusses anzunehmen. Den Bundesratentwurf lehnt er ab. |
9. Juli 2004 |
Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung keinen Antrag zur Einberufung des Vermittlungsausschusses zum vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf ( BR-Drs. 537/04) zu stellen. |
30. August 2004 |
Das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2004 Teil I Nr. 45, S. 2198). |
1. September 2004 |
Das Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) tritt größtenteils in Kraft. Lediglich Artikel 11 des Gesetzes tritt am 01.02.2005 in Kraft. |