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Entwicklungsgeschichte

Insgesamt sind drei unterschiedliche Gesetzentwürfe zu Beschleunigung bzw. Modernisierung der Justiz in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden:

  • "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (1. Justizbeschleunigungsgesetz)" vom 20.05.2003 (BT-Drs. 15/999 = CDU/CSU-Entwurf)
  • "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (Justizmodernisierungsgesetz - JuMoG)" vom 28.05.2003 (BT-Drs. 15/1508 = Regierungsentwurf)
  • "Entwurf eines ... Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (... Justizbeschleunigungsgesetz" vom 28.08.2003 (BT-Drs. 15/1491 = Bundesratentwurf)

 

28. April 2003 Das Justizministerium legt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (Justizmodernisierungsgesetz - JuMoG) vor.
20. Mai 2003 Die CDU/CSU-Fraktion bringt den "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (1. Justizbeschleunigungsgesetz)" in den Bundestag ein (BT-Drs. 15/999).
28. Mai 2003 Das Bundeskabinett beschließt den "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (Justizmodernisierungsgesetz - JuMoG)" (BT-Drs. 15/1508 = Regierungsentwurf).
30. Mai 2003 Der Regierungsentwurf wird dem Bundesrat zur Stellungnahme übergeben ( BR-Drs. 378/03).
27. Juni 2003 Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 15/999) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).
11. Juli 2003 Der Bundesrat nimmt in seiner Plenarsitzung zum Regierungsentwurf Stellung ( BR-Drs. 378/03 Anhang B) und macht einige Änderungsvorschläge.

Gleichzeitig beschließt der Bundesrat ein eigenes Justizbeschleunigungsgesetz in den Bundestag einzubringen ( BR-Drs. 397/03).

28. August 2003 Der Bundesrat bringt seinen Gesetzentwurf in den Bundestag ein (BT-Drs. 15/1491 = BR-Drs. 397/03). Die Bundesregierung nimmt daraufhin zum Bundesratentwurf Stellung (BT-Drs. 15/1491 Anlage 2, S. 35 ff.)
25. September 2003 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 15/1508) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).
12. November 2003 Es findet eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/1508) und zum CDU/CSU-Entwurf (BT-Drs. 15/999) statt.
10. März 2004 Der Rechtsausschuss befasst sich in seiner Sitzung mit dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/1508) und mit dem CDU/CSU-Entwurf (BT-Drs. 15/999).
12. März 2004 Die für diesen Tag ursprünglich geplante zweite und dritte Beratung des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 15/1508) und des CDU/CSU-Entwurfs (BT-Drs. 15/999) wird abgesetzt.
11. Juni 2004 Der Bundesrat stimmt in seiner Plenarsitzung dem Entschließungsantrag des Freistaates Sachsen ( BR-Drs. 471/04) zu. Mit dem Antrag wird der Bundestag aufgefordert, die Beratungen zum Bundesratentwurf (BT-Drs. 15/1491) wieder aufzunehmen und das Gesetz zu beschließen.
18. Juni 2004 Der Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 15/1491) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).
30. Juni 2004 Der Rechtsausschuss des Bundestages befasst sich mit den drei Gesetzentwürfen und empfiehlt den CDU/CSU-Entwurf und den Regierungsentwurf unter dem Titel "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz)" zusammenführen und in der Fassung der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 15/3482) anzunehmen. Den Bundesratentwurf empiehlt er dagegen abzulehnen.
2. Juli 2004 Die drei Gesetzentwürfe (CDU/CSU-Entwurf = BT-Drs. 15/999, Regierungsentwurf = BT-Drs. 15/1508 und Bundesratentwurf BT-Drs. 15/1491) werden in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Dabei beschließt der Bundestag den CDU/CSU-Entwurf und den Regierungsentwurf zusammenzuführen und in der Fassung der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 15/3482) des Rechtsausschusses anzunehmen. Den Bundesratentwurf lehnt er ab.
9. Juli 2004 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung keinen Antrag zur Einberufung des Vermittlungsausschusses zum vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf ( BR-Drs. 537/04) zu stellen.
30. August 2004 Das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2004 Teil I Nr. 45, S. 2198).
1. September 2004 Das Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) tritt größtenteils in Kraft. Lediglich Artikel 11 des Gesetzes tritt am 01.02.2005 in Kraft.

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