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Entwicklungsgeschichte

12. November 2020 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt den Entwurf für ein Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
20. Januar 2021 Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).
22. Januar 2021 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 58/21).
22. Februar 2021 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 58/1/21).
5. März 2021 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 58/21 Beschluss).
17. März 2021 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/27673).
25. März 2021 Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf im vereinfachten Verfahren zur weiteren Beratung in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
5. Mai 2021 Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
9. Juni 2021 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/30495).
10. Juni 2021 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
11. Juni 2021 Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss sowie eine Entschließung dem Bundesrat (BR-Drs. 522/21 und BR-Drs. zu522/21).
25. Juni 2021 Der Bundesrat billigt das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt gemäß der Empfehlung des Rechtsausschusses (BR-Drs. 522/21 Beschluss).
17. August 2021 Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 53, S. 3415).

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