12. November 2020 |
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt den Entwurf für ein Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV). |
20. Januar 2021 |
Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz). |
22. Januar 2021 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 58/21). |
22. Februar 2021 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 58/1/21). |
5. März 2021 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 58/21 Beschluss). |
17. März 2021 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/27673). |
25. März 2021 |
Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf im vereinfachten Verfahren zur weiteren Beratung in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
5. Mai 2021 |
Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
9. Juni 2021 |
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/30495). |
10. Juni 2021 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
11. Juni 2021 |
Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss sowie eine Entschließung dem Bundesrat (BR-Drs. 522/21 und BR-Drs. zu522/21). |
25. Juni 2021 |
Der Bundesrat billigt das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt gemäß der Empfehlung des Rechtsausschusses (BR-Drs. 522/21 Beschluss). |
17. August 2021 |
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 53, S. 3415). |