2. Juni 2015 |
Das Bundesfinanzministerium legt einen Referentenentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor (RefE, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
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8. Juli 2015 |
Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums).
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14. August 2015 |
Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 353/15).
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7. September 2015 |
Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/5923).
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15. September 2015 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 353/1/15).
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25. September 2015
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Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 353/15 Beschluss).
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Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/125, S. 12158D - 12171B).
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8. Oktober 2015
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Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und gibt eine Gegenäußerung ab (BT-Drs. 18/6279).
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12. Oktober 2015
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Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Übersicht über die Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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20. Juni 2016
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Die Regierungskoalition einigt sich auf einen Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform (Pressemitteilung der Bundesregierung, hinterlegt auf den Seiten der Bundesregierung).
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22. Juni 2016
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Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/8911).
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24. Juni 2016
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Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/180, S. 17773B - S. 17791D).
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30. Juni 2016
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Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 344/1/16).
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8. Juli 2016
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Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Drs. 344/16 Beschluss).
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8. September 2016
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Der Vermittlungsausschuss setzt seine Beratungen unter Einberufung einer Arbeitsgruppe aus (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Vermittlungsausschusses).
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22. September 2016
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Der Vermittlungsausschuss erzielt eine Einigung über den Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9690).
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29. September 2016
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Der Deutsche Bundestag stimmt dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zu (BT-Plenarprotokoll 18/193, S.19195).
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29. September 2016
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Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat über den Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 555/16).
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14. Oktober 2016
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Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 555/16 Beschluss).
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9. November 2016
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Das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2016, Teil I Nr. 52, S. 2464, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag) und tritt zum 01.07.2016 in Kraft.
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