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Entwicklungsgeschichte

allgemein Aufgrund der Richtlinien 2003/58/EG, 68/151/EWG, 2004/109/EG sowie 2001/34/EG muss eine einheitliche elektronische Registerführung betreffend Datenbanken mit Unternehmensinformationen eingeführt werden.
Außerdem hat im Jahr 2001 die Regierungskommission Corporate Governance in ihrem Abschlussbericht (BT-Drucksache 14/7515) die Einführung eines „Deutschen Unternehmensregisters“ gefordert.
14. Dezember 2005 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG).
10. Februar 2006 Der Deutsche Bundesrat nimmt zum Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) Stellung (vgl. BR-Drucksache 942/05).
30. März 2006 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird in erster Lesung im Bundestag beraten und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
29. September 2006 Der Bundestag nimmt den Entwurf eines Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) (vgl. BT-Drucksache 16/960) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (vgl. BT-Drucksache 16/2781) an.
13. Oktober 2006 Der Bundesrat beschließt in seiner 826. Sitzung, dem Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen (vgl. BR-Drucksache 693/06).
15.11.2006 Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2006, Teil 1 Nr. 52, S. 2553, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

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