allgemein | Aufgrund der Richtlinien 2003/58/EG, 68/151/EWG, 2004/109/EG sowie 2001/34/EG muss eine einheitliche elektronische Registerführung betreffend Datenbanken mit Unternehmensinformationen eingeführt werden.
Außerdem hat im Jahr 2001 die Regierungskommission Corporate Governance in ihrem Abschlussbericht (BT-Drucksache 14/7515) die Einführung eines „Deutschen Unternehmensregisters“ gefordert. |
14. Dezember 2005 | Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). |
10. Februar 2006 | Der Deutsche Bundesrat nimmt zum Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) Stellung (vgl. BR-Drucksache 942/05). |
30. März 2006 | Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird in erster Lesung im Bundestag beraten und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. |
29. September 2006 | Der Bundestag nimmt den Entwurf eines Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) (vgl. BT-Drucksache 16/960) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (vgl. BT-Drucksache 16/2781) an. |
13. Oktober 2006 | Der Bundesrat beschließt in seiner 826. Sitzung, dem Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen (vgl. BR-Drucksache 693/06). |
15.11.2006 | Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2006, Teil 1 Nr. 52, S. 2553, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). |