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Entwicklungsgeschichte

17. Juli 2000 Die Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.Juni 2000 über den elektronischen Geschäftsverkehr tritt in Kraft. Ihre Umsetzung in nationales Recht muss bis zum 17. Januar 2002 erfolgt sein. Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
1. Dezember 2001 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Justiz legen ein Arbeitspapier zum Entwurf eines Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr vor. Arbeitspapier
14. Februar 2001 Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG). EGG-Entwurf
16. Februar 2001 Der Bundesrat nimmt Stellung zu dem Gesetzentwurf. (Siehe Anhang B in BR-Drs. 136/01)
17. Mai 2001 Die Bundesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG) vor. BT-Drs. 14/6098
22. Juni 2001 Der Bundestag berät in 1. Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Gesetzesentwurf wird in u.a. in den Rechtsausschuss verwiesen.
8. Oktober 2001 Es findet eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr statt.
17. Oktober 2001 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 14/6098) wird in den Ausschüssen behandelt.
9. November 2001 Der Bundestag beschließt den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung. Voraussetzung für das Inkraftreten des Gesetzes ist noch die abschließende Befassung des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf.
30. November 2001 Der Gesetzentwurf wird in der 770. Sitzung des Bundesrates behandelt (BR-Drs. 912/01). Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wird nicht gestellt.
20. Dezember 2001 Das Gesetz wird verkündet. (Bundesgesetzblatt Nr. 70 ab S. 3721)
21. Dezember 2001 Das Gesetz tritt mit Ausnahme von Artikel 4 in Kraft.
1. Januar 2002 Artikel 4 des Gesetzes tritt in Kraft. Damit ist das Gesetz vollständig in Kraft getreten.

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