18. Mai 2016 |
Die Bundesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität vor (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums).
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20. Juni 2016 |
Die Bundesregierung leitet den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 18/8828).
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24. Juni 2016 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 277/1/16).
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8. Juli 2016 |
Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 277/16 Beschluss).
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20. Juli 2016 |
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Stellungnahme des Bundesrats und die Gegenäußerung der Bundesregierung. (BT-Drs. 18/9239).
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21. September 2016 |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/9688).
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22. September 2016 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/190, S. 18898B-C).
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23. September 2016 |
Die Bundesregierung unterrichtet den Bundesrat von dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags (BR-Drs. 523/16).
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14. Oktober 2016 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf zu(BR-Drs. 523/16 Beschluss).
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16. November 2016 |
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2016 Teil I Nr. 53, S. 2498, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag) und tritt am 17.11.2016 in Kraft.
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