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Entwicklungsgeschichte

6. November 2012 Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP legen einen Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (GemEntBG) vor (BT-Drs. 17/11316).
26. November 2012 Die Bundesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (GemEntBG) vor (BT-Drs. 17/11632).
3. Dezember 2012 Die Ausschüsse des Bundesrates geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 663/1/12).
11. Dezember 2012 Das Land Niedersachsen stellt einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (BR-Drs. 663/2/12).
14. Dezember 2012 Der Bundesrat gibt eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts ab (BR-Drs. 663/12 Beschluss).
17. Januar 2013 Der Haushaltsausschuss gibt seinen Bericht ab (BT-Drs. 17/12124).
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages empfiehlt verschiedene Änderungen am Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, unter anderem soll das Gesetz in "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" umbenannt werden (BT-Drs. 17/12123).
1. Februar 2013 Der Bundestag führt die wortgleichen Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP (BT-Drs. 17/11316) sowie der Bundesregierung (BT-Drs. 17/11632) zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts zusammen und beschließt sie in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 17/12123). Das Gesetz heißt nun "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes".
1. März 2013 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (BT-Drs. 17/11632) gemäß den Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 73/1/13) zu (BR-Drs. 73/13 Beschluss).
21. März 2013 Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2013, Teil I Nr. 15, S. 556, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag)

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