5. September 2023 | Das Bundesministerium der Justiz legt den Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ). |
6. März 2024 | Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ). |
15. März 2024 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 126/24). |
8. April 2024 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/10943). |
10. April 2024 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
15. April 2024 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 126/1/24).
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26. April 2024 | Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 126/24 Beschluss).
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8. Mai 2024 | Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 20/11309). |
15. Mai 2024 | Vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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12. Juni 2024 | Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags beschließt den Gesetzentwurf (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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14. Juni 2024 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
| Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 295/24).
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5. Juli 2024 | Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 295/24 Beschluss).
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16. Juli 2024 | Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2024 I Nr. 234).
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