5. September 2023 | Das Bundesministerium der Justiz legt den Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ). |
6. März 2024 | Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ). |
15. März 2024 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 126/24). |
8. April 2024 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/10943). |
10. April 2024 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
15. April 2024 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 126/1/24).
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26. April 2024 | Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 126/24 Beschluss).
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