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Entwicklungsgeschichte

1. Februar 2017 Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung (BR-Drs. 110/17).
2. Februar 2017 Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 110/17).
24. Februar 2017 Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/11325).
1. März 2017 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 110/1/17).
9. März 2017 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/221, S. 22176B - 22183D). 
10. März 2017 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 110/17 Beschluss).
23. März 2017 Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11655).
25. April 2017 Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/12084).
27. April 2017 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung beraten und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/213, S. 23306D).
12. Mai 2017 Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf zu (BR-Drs. 332/17 Beschluss).
5. Juli 2017 Das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2017, Teil I Nr. 44, S. 2097, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

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