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Entwicklungsgeschichte

12. Juni 2020 Die Bundesregierung legt ihren Gesetzentwurf für ein Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vor (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen).
  Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 329/20).
16. Juni 2020 Die Regierungsfraktionen leiten ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/20058).
  Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 329/1/20).
19. Juni 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
22. Juni 2020 Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
23. Juni 2020 Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags) und der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags) stimmen dem Gesetzentwurf zu.
24. Juni 2020 Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 19/20332).
29. Juni 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
  Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
30. Juni 2020 Das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2020, Teil 1 Nr. 31, S. 1512).

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