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Entwicklungsgeschichte

6. Mai 2020 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Corona-Steuerhilfegesetzes (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen).
13. Mai 2020 Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
15. Mai 2020 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
15. Mai 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
20. Mai 2020 Die Bundesregierung leitet hat ihren Gesetzentwurf mit anliegender Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/19379).
25. Mai 2020 Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
27. Mai 2020 Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf ohne Aussprache in den Finanzausschuss (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
  Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 19/19601).
28. Mai 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
5. Juni 2020 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 290/20 Beschluss).
29. Juni 2020 Das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher  Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise  (Corona-Steuerhilfegesetz) wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2020, Teil 1 Nr. 30, S. 1385).

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