6. Mai 2020 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Corona-Steuerhilfegesetzes (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen). |
13. Mai 2020 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
15. Mai 2020 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats). |
15. Mai 2020 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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20. Mai 2020 |
Die Bundesregierung leitet hat ihren Gesetzentwurf mit anliegender Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/19379).
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25. Mai 2020 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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27. Mai 2020 |
Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf ohne Aussprache in den Finanzausschuss (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 19/19601).
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28. Mai 2020 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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5. Juni 2020 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 290/20 Beschluss).
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29. Juni 2020 |
Das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2020, Teil 1 Nr. 30, S. 1385).
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