5. Juli 2022 |
Die Regierungsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP legen den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vor (BT-Drs. 20/2573). |
7. Juli 2022 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
3. August 2022 |
Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium stellen ihre Pläne zur Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes im Hinblick auf die Pandemievorsorge für Herbst und Winter vor (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des BMG). |
24. August 2022 |
Das Bundeskabinett beschließt Maßnahmen zur Pandemievorsorge für Herbst und Winter beschlossen, die im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 umgesetzt werden sollen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums). |
29. August 2022 |
Vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
6. September 2022 |
Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags billigt den Gesetzentwurf (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags) |
8. September 2022 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
9. September 2022 |
Der Deutsche Bundestag leitet seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat zu (BR-Drs. 433/22). |
12. September 2022 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 433/1/22). |
16. September 2022 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats). |
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Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2022, Teil I Nr. 32, S. 1454). |