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Entwicklungsgeschichte

5. Juli 2022 Die Regierungsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP legen den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vor (BT-Drs. 20/2573).
7. Juli  2022 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
3. August 2022 Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium stellen ihre Pläne zur Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes im Hinblick auf die Pandemievorsorge für Herbst und Winter vor (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des BMG).
24. August 2022 Das Bundeskabinett beschließt Maßnahmen zur Pandemievorsorge für Herbst und Winter beschlossen, die im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 umgesetzt werden sollen  (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums).
29. August 2022 Vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
6. September 2022 Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags billigt den Gesetzentwurf (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags)
8. September 2022 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
9. September 2022 Der Deutsche Bundestag leitet seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat zu (BR-Drs. 433/22).
12. September 2022 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 433/1/22).
16. September 2022 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
  Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2022, Teil I Nr. 32, S. 1454).

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