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Entwicklungsgeschichte

9. Februar 2021 Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD leiten ihren Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/26545).
12. Februar 2021 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
22. Februar 2021 Vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
3. März 2021 Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/27291).
4. März 2021 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
5. März 2021 Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 197/21).
12. März 2021 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 197/1/21).
26. März 2021 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
30. März 2021 Das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 12, S. 370).

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