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Entwicklungsgeschichte

10. März 2022 Die Regierungsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP legen den Entwurf für ein erneutes Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor (BT-Drs. 20/958).
14. März 2022 Vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
16. März 2022 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags billigt den Gesetzentwurf (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags legt seine Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/1070).
17. März 2022 Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht vor (BT-Drs. 20/1094).
18. März 2022 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

Der Bundesrat billigt den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).

Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2022, Teil I Nr. 10, S. 466).

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