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Entwicklungsgeschichte

29. Oktober 2020 Die Bundesregierung leitet ihren Entwurf für ein Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite dem Bundesrat zu (BR-Drs. 645/20).
3. November 2020 Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD leiten ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/23944).
3. November 2020 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 645/1/20).
6. November 2020 Der Deutsche Bundestag behandelt den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
6. November 2020 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 645/20 Beschluss).
12. November 2020 Vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
18. November 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
  Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
  Das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 52, S.2397).

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