29. April 2020 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Gesetzentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums). |
5. Mai 2020 |
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD leiten ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/18967). |
7. Mai 2020 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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11. Mai 2020 |
Vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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13. Mai 2020 |
Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 19/19216).
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14. Mai 2020 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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15. Mai 2020 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
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22. Mai 2020 |
Das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 23, S. 1018).
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