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Entwicklungsgeschichte

3. Juli 2008 Das Bundesverfassungsgericht erklärt das sogenannte „negative Stimmgewicht“ für verfassungswidrig und verpflichtet den Gesetzgeber, eine verfassungsgemäße Regelung spätestens bis zum 30.06.2011 herbeizuführen (Urteil des BVerfG, NVwZ 2008, 991).
9. Februar 2011 Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt einen „Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“ (BT-Drs. 17/4694) in den Bundestag ein.
17. März 2011 Der „Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“ (BT-Drs. 17/4694) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird im Bundestag in erster Lesung beraten und in den Innenausschuss (federführend), den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung und den Rechtsausschuss überwiesen.
26. Mai 2011 Der Bundestag berät den „Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“ (BT-Drs. 17/5895, Bearbeitungsstand: 24.05.2011) der Fraktion der SPD und den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und zur Reformierung des Wahlrechts“ (BT-Drs. 17/5896, Bearbeitungsstand 25.05.2011) der Fraktion DIE LINKE in erster Lesung und überweist sie in den Innenausschuss (federführend), den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, den Haushaltsausschussgemäß § 96 Geschäftsordnung BT und den Rechtsausschuss.
30. Juni 2011 Der Bundestag berät den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BT-Drs. 17/6290) in erster Lesung und überweist ihn in den Innenausschuss (f) und den Rechtsausschuss.
5. September 2011 Für einen überfraktionellen Konsens bei der Neuregelung des Wahlrechts werben mehrere Sachverständige bei der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss, teilt der Bundestag mit. Die bereits vorliegenden Vorschläge der einzelnen Fraktionen werden kontrovers diskutiert.
21. September 2011 Der Innenausschuss des Bundestags nimmt den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BT-Drs. 17/6290) in modifizierter Fassung an (BT-Drs. 17/7069). Die Gesetzentwürfe der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/5895), der Grünen (BT-Drs. 17/4694) und der Linken (BT-Drs. 17/5896) werden abgelehnt.
29. September 2011 Der Bundestag nimmt den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BT-Drs. 17/6290) in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (BT-Drs. 17/7069) in namentlicher Abstimmung an. Die Gesetzentwürfe der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/5895), der Grünen (BT-Drs. 17/4694) und der Linken (BT-Drs. 17/5896) werden abgelehnt. Nach dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll die bisher mögliche Verbindung von Landeslisten einer Partei abgeschafft werden.
14. Oktober 2011 Der Bundesrat nimmt das vom Bundestag am 29.09.2011 verabschiedete Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BR-Drs. 585/11) an (BR-Drs. 585/11(B)).
25. November 2011 Bundespräsident Christian Wulff (CDU) unterzeichnet das Ende September 2011 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes.
2. Dezember 2011

Das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25.11.2011 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 60, S. 2313, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

3. Dezember 2011 Das Neunzehte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes tritt in Kraft.

zum Überblick über das Gesetzesvorhaben

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