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Entwicklungsgeschichte

12. August 2016 Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 428/16).
5. September 2016 Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/9522).
13. September 2016 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 428/1/16).
22. September 2016 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/190, S. 18798A - 18823A).
23. September 2016 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 428/16 Beschluss).
12. Oktober 2016 Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und gibt ihre Gegenäußerung ab (BT-Drs. 18/9954).
30. November 2016 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/10523).
1. Dezember 2016 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/206, S. 20509D).
2. Dezember 2016 Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat über den Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 711/16).
8. Dezember 2016 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 711/1/16).
16. Dezember 2016 Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf zu (BR-Drs. 711/16 Beschluss).
29. Dezember 2016 Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Teil I Nr. 66, S. 3234, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).










































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