18. August 2022 | Das Bundesministerium der Justiz legt den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ). |
30. November 2022 | Die Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz).
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1. Dezember 2022 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 640/22). |
8. Dezember 2022 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 640/1/22).
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16. Dezember 2022 | Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 640/22 Beschluss).
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11. Januar 2023 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/5165).
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19. Januar 2023 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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23. Januar 2023 | Vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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8. Februar 2023 | Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 20/5570).
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10. Februar 2023 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und beschließt ihn in Ausschussfassung (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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| Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 57/23). |
3. März 2023 | Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 57/23).
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20. März 2023 | Das Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 71).
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