20. Februar 2019 |
Die Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums). |
1. März 2019 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 97/19). |
25. März 2019 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/8691). |
1. April 2019 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 97/1/19). |
4. April 2019 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
12. April 2019 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 97/19 Beschluss). |
30. April 2019 |
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Stellungnahme des Bundesrats und ihre Gegenäußerung (BT-Drs. 19/9768). |
6. Mai 2019 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
5. Juni 2019 |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/10683). |
6. Juni 2019 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 19/104, S. 12680C - 12693C). |
28. Juni 2019 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 253/19 Beschluss). |
17. Juli 2019 |
Das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2019, Teil I Nr. 27, S. 1066). |