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Entwicklungsgeschichte

20. Februar 2019 Die Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums).
1. März 2019 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 97/19).
25. März 2019 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/8691).
1. April 2019 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 97/1/19).
4. April 2019 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
12. April 2019 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 97/19 Beschluss).
30. April 2019 Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Stellungnahme des Bundesrats und ihre Gegenäußerung (BT-Drs. 19/9768).
6. Mai 2019 Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
5. Juni 2019 Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/10683).
6. Juni 2019 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 19/104, S. 12680C - 12693C).
28. Juni 2019 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 253/19 Beschluss).
17. Juli 2019 Das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2019, Teil I Nr. 27, S. 1066).

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