10. Dezember 2019 |
Das Bundesministerium der Finanzen legt den 1. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
24. März 2020 |
Das Bundesministerium der Finanzen legt den 2. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
24. März 2021 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines ATAD-Umsetzungsgesetzes (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen). |
26. März 2021 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 245/21). |
19. April 2021 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/28652). |
22. April 2021 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
26. April 2021 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 245/1/21). |
3. Mai 2021 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
7. Mai 2021 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 245/21 Beschluss). |
19. Mai 2021 |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 19/29848). |
21. Mai 2021 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
25. Mai 2021 |
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 19/29644). |
4. Juni 2021 |
Der Deutsche Bundestag übermittelt dem Bundesrat seinen Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 468/21). |
25. Juni 2021 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie gemäß der Empfehlung des Finanzausschusses zu (BR-Drs. 468/21 Beschluss). |
30. Juni 2021 |
Das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 37, S. 2035). |