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Entwicklungsgeschichte

Dezember 2002 Die «Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulationen (Marktmissbrauch)» (Richtlinie 2003/6/EG) wird verabschiedet.
28. Januar 2003 Der Präsident des Europäischen Parlaments und der Präsident des Rates unterzeichnen die Marktmissbrauchsrichtlinie.
25. Februar 2003 Die Bundesregierung legt einen 10-Punkte-Maßnahmenkatalog zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vor.
12. März 2003 Die «Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch)» wird im Europäischen Amtsblatt verkündet und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.

Die Richtlinie ist bis 12.10.2004 in nationales Recht umzusetzen.

11. März 2004 Das Bundesfinanzministerium legt einen Diskussionsentwurf zum Anlegerschutzverbesserungsgesetz vor. Das Gesetz dient der Umsetzung der Marktmissbrauchsrichtlinie.
21. April 2004 Das Kabinett billigt den «Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anlegerschutzverbesserungsgesetz- AnSVG)».
27. Mai 2004 Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/3174) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Finanzausschuss federführend).
11. Juni 2004 Der Bundesrat nimmt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung.
16. Juni 2004 Die Bundesregierung nimmt eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundestages vor.
1. Juli 2004 Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundestag den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen (Beschlussempfehlung).

Der Bundestag behandelt den Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/3174) in zweiter und dritter Lesung im Bundestag und beschließt, ihn in der Fassung der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 15/3493) des Finanzausschusses anzunehmen.

24. September 2004 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung zum Anlegerschutzverbesserungsgesetz (BR-Drs. 643/04) keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (Beschluss).
29. Oktober 2004 Das Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2004 Teil I Nr. 56, S. 2630).
30. Oktober 2004 Das Gesetzes tritt in Kraft.

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