Dezember 2002 |
Die «Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulationen (Marktmissbrauch)» (Richtlinie 2003/6/EG) wird verabschiedet. |
28. Januar 2003 |
Der Präsident des Europäischen Parlaments und der Präsident des Rates unterzeichnen die Marktmissbrauchsrichtlinie. |
25. Februar 2003 |
Die Bundesregierung legt einen 10-Punkte-Maßnahmenkatalog zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vor. |
12. März 2003 |
Die «Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch)» wird im Europäischen Amtsblatt verkündet und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.
Die Richtlinie ist bis 12.10.2004 in nationales Recht umzusetzen.
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11. März 2004 |
Das Bundesfinanzministerium legt einen Diskussionsentwurf zum Anlegerschutzverbesserungsgesetz vor. Das Gesetz dient der Umsetzung der Marktmissbrauchsrichtlinie. |
21. April 2004 |
Das Kabinett billigt den «Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anlegerschutzverbesserungsgesetz- AnSVG)». |
27. Mai 2004 |
Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/3174) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Finanzausschuss federführend). |
11. Juni 2004 |
Der Bundesrat nimmt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung. |
16. Juni 2004 |
Die Bundesregierung nimmt eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundestages vor. |
1. Juli 2004 |
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundestag den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen (Beschlussempfehlung).
Der Bundestag behandelt den Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/3174) in zweiter und dritter Lesung im Bundestag und beschließt, ihn in der Fassung der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 15/3493) des Finanzausschusses anzunehmen.
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24. September 2004 |
Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung zum Anlegerschutzverbesserungsgesetz (BR-Drs. 643/04) keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (Beschluss). |
29. Oktober 2004 |
Das Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2004 Teil I Nr. 56, S. 2630). |
30. Oktober 2004 |
Das Gesetzes tritt in Kraft. |