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Entwicklungsgeschichte

2. November 2010 Das Bundesjustizministerium stellt einen Referentenentwurf (pdf-Datei, Quelle. BMJ) für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes vor.
Dabei handele es sich um eine Zusammenstellung nicht unbedingt thematisch verbundener, teils eher technischer, aber nicht unbedeutender Änderungen des Aktienrechts, teilte des Ministerium mit.
20. Dezember 2011 Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMJ). Mit der Gesetzesnovelle soll nach Angaben des Bundesjustizministeriums das Aktienrecht weiterentwickelt und das Vertrauen in den Finanzmarkt gestärkt werden.
10. Februar 2012 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes (BR-Drs. 852/11) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 852/1/11) Stellung (BR-Drs. 852/11(B)).
29. November 2012 Erste Lesung im Bundestag (BT-PlPr. 17/211). Der Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes (BR-Drs. 852/11) wird nun von den zuständigen Ausschüssen beraten.
5. Juni 2013 Vor dem Rechtsausschuss des Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Stellungnahmen der Sachverständigen, hinterlegt beim Bundestag).
26. Juni 2013 Der Rechtsausschuss gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 17/14214).
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt im Bundestag drei Änderungsanträge (BT-Drs. 17/14236, 17/14237, 17/14238).
27. Juni 2013 Der Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 17/250, S. 32067D).
20. September 2013 Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Drs. 637/13 Beschluss). 
22. Oktober 2013 Erledigung durch Ablauf der Wahlperiode (Grundsatz der Diskontinuität).
8. Mai 2014 Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz legt einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes vor und gibt den Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme (RefEntwurf, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des Deutschen Notarinstituts).
7. Januar 2015 Die Bundesregierung beschließt einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2014) (pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
23. Januar 2015 Die Bundesregierung übermittelt den Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 22/15).
23. Februar 2015 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 22/1/15).
6. März 2015 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 22/15 Beschluss).
18. März 2015 Die Bundesregierung übermittelt den Gesetzentwurf mit anliegender Stellungnahme des Bundesrats sowie Gegenäußerung der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/4349).
26. März 2015 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/97, S. 9289A - 9289C).
6. Mai 2015 Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Bericht über die Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
11. November 2015 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/6681).
12. November 2015 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/136 , S. 13322A - 13330A).
27. November 2015 Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von dem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 569/15).
18. Dezember 2015 Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 569/15 Beschluss).
30. Dezember 2015 Das Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2015 Teil I Nr. 55, S. 2565, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). 

zum Überblick über das Gesetzesvorhaben


 

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