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Entwicklungsgeschichte

1. Juli 2011 Die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2004/39/EG und 2009/.../EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 vom 08.06.2011 wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex). 
20. Juli 2012 Das Bundesfinanzministerium legt einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex) über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz - AIFM-UmsG; Referentenentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF) vor und versendet ihn an die Verbände zur Stellungnahme.
Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz soll ein Kapitalanlagegesetzbuch als ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager geschaffen werden, teilt das BMF mit. Es diene der Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie). Ferner sollen die bisherigen Regelungen des Investmentgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie) integriert und das Investmentgesetz aufgehoben werden.
Durch das AIFM-Umsetzungsgesetz soll der Aufsichts- und Regulierungsrahmen im Investmentfondsbereich fortentwickelt, an die geänderten europäischen Vorgaben angepasst und so gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Weiter soll für den Anlegerschutz ein einheitlich hoher Standard geschaffen, der graue Kapitalmarkt weiter eingedämmt und ein einheitlicher Rechtsrahmen für Wagniskapital geschaffen werden.
4. Dezember 2012

Das Bundesfinanzministerium leitet den Referentenentwurf den Ressorts sowie den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zu.

12. Dezember 2012 Die Bundesregierung beschließt einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex) über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz - AIFM-UmsG, pdf-Datei, Quelle: BMF).
1. Februar 2013 Der Bundesrat nimmt unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 791/1/12) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 791/12) Stellung (BR-Drs. 791/12 Beschluss).
6. Februar 2013 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 17/12294) wird dem Bundestag zugeleitet.
21. Februar 2013 Der Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Finanzausschuss, Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Haushaltsausschuss, Rechtsausschuss).
13. März 2013 Bei der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags sprechen sich Banken und Investmentfonds für eine bessere Handelbarkeit von Anteilen offener Immobilienfonds aus und kritisieren die von der Bundesregierung geplanten Einschränkungen (Pressemitteilung des Deutschen Bundestags, hinterlegt beim Bundestag).
10. Mai 2013 Der Finanzausschuss des Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 17/13395).
16. Mai 2013 Der Bundestag nimmt den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds gemäß den Empfehlungen des Finanzausschusses an und unterrichtet den Bundesrat (BR-Drs. 375/13).
7. Juni 2013 Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 375/13 Beschluss).
10. Juli 2013 Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2013, Teil I Nr. 35, S. 1981, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

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