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Entwicklungsgeschichte

8. Februar 2013 Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG, pdf-Datei).
Der Gesetzentwurf wird dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drs. 95/13).
4. März 2013 Der Gesetzentwurf wird dem Bundestag zugeleitet (BT-Drs. 17/12603).
8. März 2013 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 95/1/13).
15. März 2013 Der Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist es in den Finanzausschuss.
22. März 2013 Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 95/13 Beschluss).
17. April 2013 Vor dem Finanzausschuss findet eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz statt (Pressemitteilung des Bundestags).
15. Mai 2013 Der Finanzausschuss gibt seine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 17/13522) und seinen Bericht (BT-Drs. 17/13562) ab.
16. Mai 2013 Der Bundestag nimmt den Gesetzentwurf in Ausschussfassung an und unterrichtet den Bundesrat (BR-Drs. 376/13).
27. Mai 2013 Die Ausschüsse des Bundesrats empfehlen die Anrufung des Vermittlungsausschusses (BR-Drs. 376/1/13).
7. Juni 2013 Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Drs. 376/13 Beschluss).
26. Juni 2013 Der Vermittlungsausschuss vertagt die Beratungen über das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz. Das Bundesfinanzministerium kündigt an, in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine Übergangsregelung durch Verwaltungserlass festzusetzen. Damit soll sichergestellt werden, dass das geltende Investmentsteuergesetz bis zum Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens unverändert Anwendung findet (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
18. Juli 2013 Das Bundesfinanzministerium legt in einem Schreiben fest, dass das geltende Investmentsteuergesetz bis zum Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens unverändert Anwendung findet (GZ IV C 1 - S1980-1/12/10011, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
24. Oktober 2013 Die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz starten eine neue Gesetzesinitiative für ein Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz) (BR-Drs. 740/13).
8. November 2013 Der Bundesrat beschließt den Gesetzentwurf (BR-Drs. 740/13 Beschluss).
15. November 2013 Der Bundesrat berichtigt seinen Gesetzentwurf (BR-Drs. zu 740/13 Beschluss).
20. November 2013 Der Gesetzentwurf wird dem Bundestag zugeleitet (BT-Drs. 18/68). Die Bundesregierung begrüßt das Gesetzesvorhaben in einer anliegenden Stellungnahme.
28. November 2013 Der Hauptausschusses legt dem Bundestag seinen Bericht vor (BT-Drs. 18/113). Der Bundestag nimmt den Gesetzentwurf an (BR-Drs. 784/13).
29. November 2013 Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf zu (BR-Drs. 784/13 Beschluss).
23. Dezember 2013 Das Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz) wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2013, Teil I Nr. 76, S. 4318, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

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