12. Februar 2021 |
Das Bundesministerium der Finanzen legt den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
31. März 2021 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen). |
1. April 2021 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 272/21). |
22. April 2021 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/28901). |
23. April 2021 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 272/1/21). |
6. Mai 2021 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
7. Mai 2021 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 272/21 Beschluss). |
17. Mai 2021 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
25. Mai 2021 |
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 19/29643). |
9. Juni 2021 |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/30470). |
10. Juni 2021 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
11. Juni 2021 |
Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 509/21). |
25. Juni 2021 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze zu (BR-Drs. 509/21 Beschluss). |
30. Juni 2021 |
Das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 37, S. 2056). |