27. März 2015 | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht einen Referentenentwurf für ein Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (RefE, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des nwb-Verlags). |
1. Juli 2015 | Das Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf für ein Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (RegE, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie). |
14. August 2015 | Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 366/15). |
11. September 2015 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 366/1/15). |
25. September 2015 | Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 366/15 Beschluss). |
8. Oktober 2015 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf mit anliegender Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 18/6282). |
15. Oktober 2015 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/130, S. 12709C). |
2. Dezember 2015 | Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/6907). |
3. Dezember 2015 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/143, S. 14075D). |
4. Dezember 2015 | Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von dem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 593/15). |
18. Dezember 2015 | Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 593/15 Beschluss). |
5. April 2016 | Das Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2016 Teil I Nr. 14, S. 518, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). |