10. Juli 2024 | Das Bundesministerium der Finanzen legt den Entwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
24. Juli 2024 | Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
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16. August 2024 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 373/24). |
9. September 2024 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/12778).
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17. September 2024 | Die Ausschüsse des Bundesrats legen ihre Empfehlungen vor (BR-Drs. 373/1/24). |
26. September 2024 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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27. September 2024 | Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 373/24 Beschluss).
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7. Oktober 2024 | Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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4. Dezember 2024 | Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags berät den Gesetzentwurf (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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18. Dezember 2024 | Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beschließt den Gesetzentwurf in verschlankter Form aufgrund eines entsprechenden Änderungsantrags der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
19. Dezember 2024 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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20. Dezember 2024 | Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 637/24).
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| Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
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