15. September 2022 | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz legt den Entwurf für eine 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMWK ). |
5. April 2023
| Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für eine 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz).
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20. April 2023 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze dem Bundesrat zu (BR-Drs. 168/23).
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12. Mai 2023 | Der Bundesrat beschließt, keine Einwendung gegen den Gesetzentwurf zu erheben (BR-Drs. 168/23 Beschluss).
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16. Mai 2023 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/6824). |
26. Mai 2023 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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14. Juni 2023 | Vor dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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5. Juli 2023 | Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags nimmt den Gesetzentwurf an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags) und legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/7625).
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6. Juli 2023 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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8. September 2023 | Der Deutsche Bundestag leitet seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat zu (BR-Drs. 414/23).
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19. September 2023 | Die Ausschüsse des Bundesrats empfehlen, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
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29. September 2023 | Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 414/23 Beschluss).
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6. November 2023 | Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 294).
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