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Entwicklungsgeschichte

EU Ebene

1974

Der englische Professor Pennington verfasst im Auftrag der EU-Kommission einen Vorentwurf für eine Richtlinie (EG-Dokument XI/56/74-D).

1989 und 1990

Erst 1989 erfolgt ein offizieller Vorschlag für eine 13. Richtlinie des Rates auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über Unternehmensübernahmen. Ein Jahr darauf folgt der geänderte Vorschlag für eine Richtlinie über Übernahmeangebote. Beide Richtlinienvorschläge finden aber keine Mehrheit.

1996 und 1997

Ein grundlegend veränderter Richtlinienvorschlag wird vorgelegt, der nach weiteren Beratungen von der Kommission 1997 durch einen geänderten Vorschlag für eine Übernahmerichtlinie ersetzt wird.

19. Juni 2000

Der Rat veröffentlicht einen Gemeinsamen Standpunkt zu dem geänderten Vorschlag.

13. Dezember 2000

Das Europäische Parlament beschließt 15 Änderungen des Gemeinsamen Standpunktes.

19. März 2001

Aufgrund mangelnder Einigung wird der Vermittlungsausschuss einberufen, an dem der Rat, das Parlament und die Kommission teilnehmen.

6. Juni 2001

Im Vermittlungsausschuss kann man sich auf eine Kompromisslösung einigen.

4. Juli 2001

Trotz der Einigung im Ausschuss lehnt das Europäische Parlament die vorgeschlagene Übernahmeangebot-Richtlinie ab. Die Richtlinie gilt somit als nicht erlassen, weswegen für den deutschen Gesetzgeber keinerlei europäische Vorgaben bestehen.

Mitte Juli 2001

Bereits kurz nach dem Scheitern der Übernahmeangebot-Richtlinie setzt die EG-Kommission eine Expertengruppe ein, die Lösungen für eine neue Richtlinie erarbeiten soll.

10. Januar 2002

Die Expertengruppe veröffentlicht den erstellten Vorbericht (pdf-Dokument) zur Problematik von Übernahmeangeboten. Dieser beschäftigt sich mit den Fragen, um deren Prüfung das Europäische Parlament die Kommission bei den Beratungen über die vorhergehende und letztendlich gescheiterte Übernahmerichtlinie gebeten hatte.

2. Oktober 2002

Die EU-Kommission legt einen neuen Vorschlag für eine "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend Übernahmeangebote " vor. ( Übernahmerichtlinie)

10. April 2003

Der Deutsche Bundestag behandelt den von CDU/CSU gestellten Antrag (BT-Drs. 15/539), den Abschluss der europäischen Übernahmerichtlinie anzustreben, und überweist ihn in die Ausschüsse (Finanzausschuss federführend).

Ziel des Antrags ist es, die Verhandlungen für eine europäische Übernahmerichtlinie noch in diesem Jahr zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

19. Mai 2003

Der Ministerrat der Europäischen Union findet keine Einigung für eine gemeinsame Regelung zur Unternehmensübernahme. Die geplante "kleine Lösung" scheitert am Veto des EU-Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein.

In den kommenden Wochen befassen sich EU-Diplomaten mit vier Modellentwürfen zur Unternehmensübernahme.

Oktober 2003 Die EU-Kommission veröffentlicht einen neuen Richtlinienentwurf zur Unternehmensübernahme.
27. November 2003 Die EU-Regierungen können sich auf einen Kompromissvorschlag der itanlienischen Ratspräsidentschaft einigen.

Der Vorschlag der EU-Kommission wurde dagegen stark kritisiert.

16. Dezember 2003 Das Europäische Parlament nimmt den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Übernahmerichtlinie mit einigen wesentlichen Änderungen an.

Die Richtlinie bedarf somit nur noch der Zustimmung durch den Rat.

Nationale Ebene

Frühjahr 2000 Die Bundesregierung beruft eine Expertenkommission ein, die die Eckpunkte für ein mögliches Gesetz festlegen sollen.
29. Juni 2000 Das Bundesministerium der Finanzen legt den Diskussionsentwurf eines "Gesetzes zur Regelung von Unternehmensübernahmen" vor. Er basiert im wesentlichen auf den Empfehlungen der Kommission, Diskussionsentwurf
25. Juli 2000 Im Bundesministerium der Finanzen findet eine Anhörung von Änderungsvorschlägen und Anregungen bezüglich des Diskussionsentwurfes statt.
12. März 2001 Das Bundesministerium der Finanzen berücksichtigt die Änderungsvorschläge und fertigt den Referentenentwurf eines Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an.
11. Juli 2001 Das Bundeskabinett billigt den Gesetzentwurf. Regierungsentwurf
27. September 2001 Der Bundesrat nimmt Stellung zum Regierungsentwurf und verlangt Nachbesserungen. (Stellungnahme siehe Anhang B in BR-Drs. 574/01)
11. Oktober 2001 Der Regierungsentwurf (BT-Drs. 14/7034) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in den Finanzausschuss überwiesen.
18. Oktober 2001 Im Bundestag findet eine öffentlich Anhörung des Finanzausschusses statt. (Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses: BT-Drs. 14/7477)
15. November 2001 Der Gesetzentwurf wird im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten. Er wird in der Fassung der Nummer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 14/7477) angenommen.
30. November 2001 Der Gesetzentwurf wird in der 770. Sitzung des Bundesrates behandelt (BR-Drs. 895/01 Beschluss siehe Anhang B). Dabei beschließt der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.
22. Dezember 2001 Das Gesetz wird verkündet. (Bundesgesetzblatt Nr. 72 ab S. 3822)
23. Dezember 2001 Die Vorschriften des Artikel 1 treten in Kraft. Sie ermächtigen zum Erlass von Rechtsverordnungen.
1. Januar 2002 Die übrigen Artikel treten in Kraft. Damit ist das gesamte Gesetz geltendes Recht.

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