Freitag, 7.5.2021
Be­trieb­li­che Nut­zungs­dau­er für Haus­boot be­trägt 30 Jahre

Ein­künf­te, die durch die Ver­mie­tung eines fest­ver­an­ker­ten Haus­boots an Fe­ri­en­gäs­te er­zielt wer­den, sind nach dem Fi­nanz­ge­richt Düs­sel­dorf als Ver­mie­tungs­ein­künf­te ein­zu­ord­nen. Der Rah­men einer pri­va­ten Ver­mö­gens­ver­wal­tung werde in die­sem Fall nicht ver­las­sen, so die Be­grün­dung. Das FG ent­schied au­ßer­dem, dass die be­trieb­li­che Nut­zungs­dau­er des Haus­boots 30 Jahre be­trägt. Die Klä­ge­rin hatte eine Nut­zungs­dau­er von 15 Jah­ren zu­grun­de ge­legt.

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Montag, 19.4.2021
Haus­boo­te auf Gro­ßem Wann­see dür­fen nicht als Fe­ri­en­woh­nun­gen ver­mie­tet wer­den

Haus­boo­te auf dem Gro­ßen Wann­see dür­fen ohne Bau­ge­neh­mi­gung nicht zu Über­nach­tungs­zwe­cken ver­mie­tet wer­den. Das hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin ent­schie­den. Wegen ihrer über­wie­gend orts­fes­ten Nut­zung han­de­le es sich bei den Boo­ten um bau­li­che An­la­gen, für die es einer Bau­ge­neh­mi­gung be­dür­fe.

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