Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder geht in seinem Kurzkommentar zur Entscheidung des OLG Hamburg vom 15.6.2023 (3 MK 1/21 der Frage nach, ob ein Inkassodienstleister einen Verzugsschaden dem Schuldner ggü. geltend machen kann.
Der vollständige Artikel kann unter folgendem link nachgelesen werden:
DGVZ 4/24