Jens Grimmer erläutert die sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ergebenden Konsequenzen. Außerdem werden erste Praxiserfahrungen auf nationaler Ebene sowie Entscheidungen des EuGH hierzu eingehender betrachtet.
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DGVZ 2/24