In seiner Bachelorarbeit geht Nico Futterer den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Gerichtvollziehers nach. Ziel der vorliegenden Abhandlung war es, durch die Analyse der Zusammenhänge des Verfassungsrechts mit den Tätigkeiten des Gerichtsvollziehers, die mögliche Rechtfertigung der Grundrechtseingriffe durch den Gerichtsvollzieher zu erschließen. Diesbezüglich ist festzustellen, dass die Grundrechtseingriffe einhergehend mit der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers weitestgehend lückenlos verfassungsrechtlich und durch die Zivilprozessordnung gerechtfertigt sind.
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DGVZ 1/24