Professor Ulrich Keller geht der Frage nach, ob gegen den Haftbefehl die sofortige Beschwerde oder die Vollstreckungserinnerung als statthafter Rechtsbehelf gegeben ist und erläutert in diesem Zusammenhang die aktuelle Entscheidung des BGH.
Der vollständige Artikel kann unter nachstehendem link nachgelesen werden:
DGVZ 3/23