Welche Besonderheiten bei der Abnahme der Vermögensauskunft im Hinblick auf Altersvorsorgeverträge und Lebensversicherungen geachtet werden muss, erläutert Oberregierungsrat Peter Kraus im ersten Teil seiner Aufsatzreihe.
Der vollständige Artikel kann in der DGVZ 01/2021 nachgelesen werden.