Inkassodienstleister bedienen sich in jüngster Zeit eigener Außendienste mit nicht selten fragwürdigen Vorgehensweisen und treten in Konkurrenz zu der gesetzlich legitimierten Vollstreckungstätigkeit des Gerichtsvollziehers. Prof. Dr. Carsten Homann lotet die Grenzen der Zulässigkeit aus und kommt zu dem Ergebnis, dass eine gesetzliche Regelung zur Vermeidung unzulässiger Inkassoaußendiensttätigkeit unumgänglich ist.
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