Der renommierte Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Walker greift mit seiner Abhandlung eine alte Forderung des DGVB auf. Er schildert den gegenwärtigen politischen Stand und erläutert ausführlich die Vorteile der Zusammenführung der Mobiliarvollstreckung in die Hände des Gerichtsvollziehers. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Übertragung der Forderungspfändung mit einer Fachhochschulausbildung die beste Lösung sei.
Der vollständige Artikel kann über folgenden link DGVZ 2019/5 nachgelesen werden.