Der Bundesrat hat in seiner 936. Sitzung am 25.09.2015, der Bundesratsdrucksache Nr. 336/15 zugestimmt, so dass nunmehr die Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher am 01.10.2015 in Kraft tritt. Vom 01.04.2016 an ist das gemäß § 1 eingeführte Formular verbindlich zu nutzen.
Das Formular können Sie hier herunterladen und benutzen.