Nebenverdienste vor allem aus schriftstellerischer Tätigkeit
Rund zwei Drittel stammten nach Angaben des Finanzhofs aus Veröffentlichungen wissenschaftlicher Kommentare, Aufsätze, Urteilsbesprechungen und aus anderer "schriftstellerischer Tätigkeit". Richter am Bundesarbeitsgericht kamen demnach nebenbei auf im Schnitt 12.558 Euro, beim Bundessozialgericht auf 11.190 und am Bundesgerichtshof auf 10.501 Euro. Hinzu komme noch jeweils ein niedriger vierstelliger Betrag durch genehmigungspflichtige Tätigkeiten, hieß es. Vom Bundesverfassungsgericht hatte die Zeitung keine Angaben bekommen.