LG Stralsund: Wegen Tötung seiner Ehefrau angeklagter Syrer will Todesstrafe

Ein 54 Jahre alter Mann muss sich seit dem 15.05.2017 vor dem Stralsunder Landgericht wegen Totschlags verantworten. Er soll auf Rügen seine Frau, die wie er aus Syrien stammt, mit acht Messerstichen umgebracht haben. Zum Prozessauftakt bekannte er sich indirekt zu der Tat - und forderte für sich im Fall einer Verurteilung die Todesstrafe.

Ehefrau wurde erstochen

Dem Staatsanwalt zufolge floh die Frau mit lebensgefährlichen Verletzungen an Brust und Bauch noch auf die Straße, wo sie starb. Der Mann wurde dort mit dem Messer in der Hand festgenommen. Im August 2014 war das Ehepaar mit seinen zwei minderjährigen Kindern nach Deutschland geflüchtet. Auf Wunsch seiner Frau habe er Haus und Auto in Syrien verkauft, berichtete der Angeklagte. “Wir wollten, dass die Kinder in die Schule gehen können“, sagte er zum Beweggrund für die Flucht. Doch schon die Reise habe die Familie auseinander gerissen. Zwei größere Söhne im Alter von 17 und 22 Jahren, die ebenfalls mit der Familie die Heimat verlassen hatten, seien auf dem Weg nach Europa wieder nach Syrien zurückgekehrt, erklärte er mit Hilfe eines Dolmetschers. Ein weiterer erwachsener Sohn lebe bereits in Deutschland.

Familie brach in Deutschland auseinander

Während seine Frau und die Kinder sich auf das Leben in Deutschland einstellten, machte sich bei dem Angeklagten eine große Fassungslosigkeit und zunehmende Eifersucht breit. Er habe nicht verstanden, dass seine Kinder ein zunehmend selbstständiges Leben in Deutschland führen wollten und dabei von seiner Frau unterstützt wurden: “Ich hatte das Gefühl, nicht mehr gebraucht zu sein.“ Deshalb sei es in der Vergangenheit zwischen ihm und seiner Frau mehrfach zu Auseinandersetzungen gekommen. Zwischenzeitlich war das Paar getrennt, er lebte für einige Zeit sogar auf der Straße, bis er bei einem anderen Asylbewerber unterkam. Eigentlich, so sagt er, habe er Syrien nur verlassen, um seine Frau zu behalten. Die Beweislage scheint eindeutig, auch wenn der Mann die Tat am ersten Prozesstag nur indirekt einräumt. Mehrere Nachbarn erzählen, dass sie beobachteten, wie der Mann mit dem Messer in der Hand auf der Straße vor seiner sterbenden Frau stand.

Angeklagter will für sich die Todesstrafe

Der 54-Jährige gibt an, zuvor mit seiner Frau in der Wohnung in Streit geraten zu sein, nachdem diese ihm angedroht hatte, ihn zu verlassen. Im Streit sei er in die Küche gegangen und habe ein Messer geholt. Auf die Frage, wer seine Frau getötet habe, antwortet er ausweichend: “Ich war allein mit ihr in der Wohnung.“ Es sei doch eindeutig, was dort passiert sei. Erinnern könne er sich an den Ablauf nicht mehr. Vom Gericht fordert er ein “gutes Urteil“. Er wolle die Todesstrafe haben. “Wenn ich mich weiter daran erinnere, sterbe ich jeden Tag mehrere Tode“, begründete er sein Verlangen. Die Richterin - sichtbar bestürzt von dieser Aussage - erklärte ihm, dass es in Deutschland zum Glück keine Todesstrafe gebe. “Ich wäre nicht Richterin, wenn wir die Todesstrafe hätten“, sagte sie.

Redaktion beck-aktuell, Martina Rathke, 16. Mai 2017 (dpa).