VG Saarlouis: NPD kann Teilnahme an "Elefantenrunde" des Saarländischen Rundfunks nicht verlangen

Die NPD hat keinen Anspruch auf eine Teilnahme an der "Elefantenrunde" des Saarländischen Rundfunks (SR) vor der Landtagswahl am 26.03.2017. Dies hat das Verwaltungsgericht Saarlouis mit Beschluss vom 24.02.2017 entschieden und einen Eilantrag des NPD-Landesverbandes abgelehnt. Die Einschätzung des SR, die NPD habe nur eine geringe Bedeutung, sei nicht zu beanstanden (Az.: 3 L 261/17).

NPD nicht zur "Elefantenrunde" eingeladen

Zu der Elefantenrunde hat der SR neben den Spitzenkandidaten von CDU, SPD, Die Linke und Grünen auch die Spitzenkandidaten der nicht im Landtag vertretenen Parteien AfD und FDP eingeladen. Eine Einladung des Spitzenkandidaten der NPD unterblieb wegen der von dem SR als vergleichsweise gering eingestuften Bedeutung der NPD und deren fehlenden realistischen Chancen auf einen Einzug in den Landtag. Mit ihrem Eilantrag begehrte die NPD die Teilnahme an der "Elefantenrunde".

VG: Einschätzung der NPD als kaum bedeutend nicht zu beanstanden

Das VG hat den Eilantrag abgelehnt. Die NPD habe keinen Anspruch auf eine Teilnahme an der "Elefantenrunde" der Spitzenkandidaten. Der SR sei zudem nicht verpflichtet, ein Live-Interview mit dem Spitzenkandidaten der NPD zu führen und auszustrahlen. Laut VG ist das vom SR für die "Elefantenrunde" erarbeitete journalistische Konzept rechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondere verstoße es nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der politischen Parteien aus Art. 3 Abs. 1, Art. 21 GG und § 5 Parteiengesetz. Die vom SR vorgenommene Bewertung der Bedeutung der NPD entspreche dabei der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts im jüngst ergangenen NPD-Urteil (BeckRS 2017, 100243). Eine Verpflichtung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zu einer stärkeren Berücksichtigung der laut BVerfG verfassungswidrigen NPD bestehe nicht.

VG Saarlouis, Beschluss vom 24.02.2017 - 3 L 261/17

Redaktion beck-aktuell, 27. Februar 2017.