Weiterer Ablauf
Erdogan muss den Vorschlag für die Verfassungsänderungen nun innerhalb von zwei Wochen unterzeichnen und damit ein Referendum einleiten. Nach der Unterzeichnung wird der Vorschlag im Amtsanzeiger veröffentlicht. Am ersten Sonntag nach 60 Tagen findet dann ein Referendum darüber statt, also vermutlich Ende März/Anfang April 2017. Der Vorschlag für die Verfassungsänderungen ist angenommen, sobald eine einfache Mehrheit im Referendum dafür stimmt.
Verfassungsänderungen würden überwiegend erst Ende 2019 wirksam
Die meisten Verfassungsänderungen würden erst umgesetzt, wenn Präsident und Parlament das nächste Mal gewählt werden - etwa die Übernahme des Amtes des Regierungschefs durch den Präsidenten. In Artikel 17 der Änderungen ist als Datum für die erste zeitgleiche Wahl von Präsident und Parlament der 03.11.2019 vorgesehen.
Rat der Richter und Staatsanwälte soll bald nach Inkrafttreten der Reform umstrukturiert werden
Andere Änderungen sollen bereits zuvor verwirklicht werden. So soll beispielsweise der Präsident bald nach Inkrafttreten der Reform Mitglied einer Partei werden dürfen. Auch die Umstrukturierung des Rates der Richter und Staatsanwälte - in dem der Präsident deutlich an Einfluss gewinnen würde - soll dann begonnen werden.