Verfahrenseinstellungen wegen Personalmangels?
Eine Umfrage der Zeitung in den Justizministerien der Länder ergab, dass Länder im Schnitt nur neun von zehn Staatsanwälten beschäftigen, die sie nach eigenen Berechnungen brauchen würden, um den Arbeitsanfall zu bewältigen. Möglicherweise würden daher mehr Ermittlungsverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Aus Zahlen des Statistischen Bundesamts gehe hervor, dass die Zahl der mit oder ohne Auflagen eingestellten Verfahren von 2005 bis 2015 um fast ein Viertel gestiegen sei – und das, obwohl die Zahl der anfallenden Verfahren insgesamt etwa gleich blieb.
Appell an Bundesjustizminister Maas
Die rechtspolitische Sprecherin der Union im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sieht nicht nur die Länder in der Pflicht, sondern auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). "Es wäre schon Sache des Bundesministers der Justiz, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen, zum Beispiel in der gemeinsamen Justizministerkonferenz mit den Landesjustizministern."
Auch Bundesanwaltschaft klagt über Personalmangel
Auch die Bundesanwaltschaft hatte zu Jahresbeginn über Personalmangel geklagt. Ende Februar 2017 beklagte Unionsfraktionschef Volker Kauder, Staatsanwaltschaften und Gerichte könnten wegen fehlendes Personals viele Rechtsbrecher nicht mehr zur Rechenschaft ziehen, immer mehr Verfahren müssten eingestellt werden.