LG Ber­lin ver­ur­teilt Au­to­ra­ser nach töd­li­chem Aus­gang il­le­ga­len Stra­ßen­ren­nens wegen Mor­des

Mit einem auf­se­hen­er­re­gen­den Schuld­spruch sind zwei Raser nach einem töd­li­chen Au­to­ren­nen durch die Ber­li­ner In­nen­stadt wegen Mor­des ver­ur­teilt wor­den. Die bei­den Män­ner im Alter von 28 und 25 Jah­ren er­hiel­ten am 27.02.2017 im Ber­li­ner Land­ge­richt le­bens­lan­ge Ge­fäng­nis­stra­fen. Ihnen wurde zudem le­bens­lang der Füh­rer­schein ent­zo­gen. Mit dem Ur­teil folg­te das Ge­richt den An­trä­gen der Staats­an­walt­schaft. Die Ent­schei­dung ist noch nicht rechts­kräf­tig (Az.: 535 Ks 8/16).

Autos als Tat­waf­fe ein ge­mein­ge­fähr­li­ches Mit­tel

Das Ge­richt sprach in sei­ner Ur­teils­be­grün­dung von einem "mit­tä­ter­li­chen Ge­sche­hen mit be­ding­tem Tö­tungs­vor­satz". Die Män­ner seien in der In­nen­stadt mit Voll­gas ge­fah­ren, um ein Ren­nen zu ge­win­nen. Als ju­ris­ti­sches Mord­merk­mal er­kann­te das Ge­richt auf die Nut­zung ge­mein­ge­fähr­li­cher Tat­mit­tel in Form der bei­den ver­wen­de­ten Autos. Das von der An­kla­ge eben­falls an­ge­führ­te Mord­merk­mal der nied­ri­gen Be­weg­grün­de sahen die Rich­ter da­ge­gen nicht.

Mit 160 km/h über den Ku'damm

Die bei­den Raser hat­ten in der Nacht zum 01.02.2016 einen schwe­ren Un­fall in der Nähe des Kauf­hau­ses Ka­De­We ver­ur­sacht. Der 28 Jahre alte Raser ramm­te einen Jeep, des­sen 69 Jahre alter Fah­rer starb. Bei der vor­an­ge­gan­ge­nen Fahrt über den Ku'damm hat­ten die bei­den Män­ner meh­re­re rote Am­peln über­fah­ren. Beim Zu­sam­men­stoß fuh­ren sie etwa 160 Stun­den­ki­lo­me­ter schnell.

Ver­tei­di­ger wol­len in Re­vi­si­on: Kein Tö­tungs­vor­satz

Die Ver­tei­di­ger hat­ten Schuld­sprü­che wegen fahr­läs­si­ger Tö­tung für den einen Fah­rer und wegen Ge­fähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs für den an­de­ren ge­for­dert. Sie ar­gu­men­tier­ten, der Vor­satz, an einem Ren­nen teil­zu­neh­men, sei nicht mit einem Tö­tungs­vor­satz gleich­zu­set­zen. Die Män­ner seien davon aus­ge­gan­gen alles unter Kon­trol­le zu haben. Ein An­walt des 28-Jäh­ri­gen sagte nach der Ur­teils­ver­kün­dung: "Wir wer­den Rechts­mit­tel ein­le­gen." Für diese wäre der Bun­des­ge­richts­hof zu­stän­dig. Der Ver­tei­di­gung dürf­te es darum gehen, die Ein­stu­fung als Mord und die dar­auf be­ru­hen­de Ver­ur­tei­lung zu le­bens­lan­ger Ge­fäng­nis­stra­fe an­zu­fech­ten.

Po­li­zei­ge­werk­schaf­ten be­grü­ßen Ur­teil

Die Po­li­zei­ge­werk­schaf­ten haben die Ver­ur­tei­lung be­grü­ßt. Die Ge­werk­schaft der Po­li­zei (GdP) sprach von einem "rich­tungs­wei­sen­den Si­gnal". Der GdP-Bun­des­vor­sit­zen­de Oli­ver Mal­chow sagte, wer bei ex­tre­mer Ge­schwin­dig­keits­über­schrei­tung über meh­re­re rote Am­peln rase, nehme den Tod von Men­schen in Kauf und setze sein Auto als ge­mein­ge­fähr­li­chen Ge­gen­stand ein. "Da­durch wird der Raser zum Mör­der", so Mal­chow. Der Bun­des­vor­sit­zen­de der Po­li­zei­ge­werk­schaft (DPolG), Rai­ner Wendt, teil­te mit: "Das Ur­teil ist ein deut­li­ches Zei­chen an alle die­je­ni­gen, die glau­ben, aus Ei­gen­sucht das Leben an­de­rer Men­schen ge­fähr­den zu dür­fen."

LG Berlin, Urteil vom 27.02.2017 - 27.02.2017 535 Ks 8/16

Redaktion beck-aktuell, 27. Februar 2017 (dpa).

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