Autos als Tatwaffe ein gemeingefährliches Mittel
Das Gericht sprach in seiner Urteilsbegründung von einem "mittäterlichen Geschehen mit bedingtem Tötungsvorsatz". Die Männer seien in der Innenstadt mit Vollgas gefahren, um ein Rennen zu gewinnen. Als juristisches Mordmerkmal erkannte das Gericht auf die Nutzung gemeingefährlicher Tatmittel in Form der beiden verwendeten Autos. Das von der Anklage ebenfalls angeführte Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe sahen die Richter dagegen nicht.
Mit 160 km/h über den Ku'damm
Die beiden Raser hatten in der Nacht zum 01.02.2016 einen schweren Unfall in der Nähe des Kaufhauses KaDeWe verursacht. Der 28 Jahre alte Raser rammte einen Jeep, dessen 69 Jahre alter Fahrer starb. Bei der vorangegangenen Fahrt über den Ku'damm hatten die beiden Männer mehrere rote Ampeln überfahren. Beim Zusammenstoß fuhren sie etwa 160 Stundenkilometer schnell.
Verteidiger wollen in Revision: Kein Tötungsvorsatz
Die Verteidiger hatten Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Sie argumentierten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Die Männer seien davon ausgegangen alles unter Kontrolle zu haben. Ein Anwalt des 28-Jährigen sagte nach der Urteilsverkündung: "Wir werden Rechtsmittel einlegen." Für diese wäre der Bundesgerichtshof zuständig. Der Verteidigung dürfte es darum gehen, die Einstufung als Mord und die darauf beruhende Verurteilung zu lebenslanger Gefängnisstrafe anzufechten.
Polizeigewerkschaften begrüßen Urteil
Die Polizeigewerkschaften haben die Verurteilung begrüßt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem "richtungsweisenden Signal". Der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow sagte, wer bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung über mehrere rote Ampeln rase, nehme den Tod von Menschen in Kauf und setze sein Auto als gemeingefährlichen Gegenstand ein. "Dadurch wird der Raser zum Mörder", so Malchow. Der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, teilte mit: "Das Urteil ist ein deutliches Zeichen an alle diejenigen, die glauben, aus Eigensucht das Leben anderer Menschen gefährden zu dürfen."