Russisches Verfassungsgericht lehnt Entschädigung für Yukos-Eigner ab

Im Streit um eine Abfindung der früheren Eigner des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos hat das russische Verfassungsgericht eine Milliardenentschädigung abgelehnt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Russland 2014 zur Zahlung von 1,86 Milliarden Euro an die Aktieninhaber verpflichtet. Das Urteil verstoße gegen die Verfassung, sagte der vorsitzende Richter Waleri Sorkin der Agentur Tass zufolge am 19.01.2017 in St. Petersburg. Eine Entschädigung aus Haushaltsmitteln widerspreche den Prinzipien der Gleichheit und Gerechtigkeit. Eine freiwillige Zahlung durch die Behörden sei aber nicht ausgeschlossen.

Europarat: Entscheidung "besorgniserregend"

Die Führung in Moskau hatte den Richterspruch aus Straßburg mehrfach kritisiert und seine Wirksamkeit angezweifelt. Das Justizministerium begrüßte den Beschluss des Verfassungsgerichts. Der Europarat kommentierte die Entscheidung als besorgniserregend. Die Mitglieder des Europarates seien an die Urteile des Gerichts gebunden, hieß es. Russland liegt seit der Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim 2014 auch mit der parlamentarischen Versammlung des Europarates im Streit. Schlüsselfigur bei Yukos war der im Kreml in Ungnade gefallene Oligarch Michail Chodorkowski. Er war nach fast zehn Jahren Lagerhaft begnadigt worden und Ende 2013 nach Westeuropa ausgereist.

Redaktion beck-aktuell, 19. Januar 2017 (dpa).