Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes (BT-Drs.:18/11237) vorgelegt, um die Ende 2016 erzielte Einigung mit der EU-Kommission, die wegen der Einführung der Pkw-Maut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte, umzusetzen und zügig mit der Erhebung der Pkw-Maut in Deutschland beginnen zu können. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 28.02.2017 mit.
Änderung der Preise für Kurzzeitvignetten und höhere Steuerentlastung für besonders emissionsarme Fahrzeuge
Dazu sollen insbesondere die Preise für Kurzzeitvignetten geändert werden. Zudem sollen die im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommenen Steuerentlastungsbeträge für die emissionsärmsten Fahrzeuge erhöht werden, "um eine noch stärkere ökologische Lenkungswirkung zu erzielen", wie die Bundesregierung schreibt. Laut der Vorlage sollen Zehntagesvignetten nun abhängig von Motorleistung und Schadstoffausstoß 2,50 Euro, 4 Euro, 8 Euro, 14 Euro oder 20 Euro kosten. Der günstigste Fall sehe nach dem geltenden, derzeit aber nicht angewendeten Infrastrukturabgabengesetz 5 Euro vor. Eine Zweimonatsmaut solle zwischen 7 Euro und 40 Euro kosten. Hier sehe der günstigste Fall bislang 16 Euro vor.
Redaktion beck-aktuell, 1. März 2017.
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Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs.:18/11237) finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags als pdf-Datei hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
Zabel, Die geplante Infrastrukturabgabe ("Pkw-Maut") im Lichte von Art. 92 AEUV, NVwZ 2015, 186
Boehme-Neßler, Pkw-Maut für EU-Ausländer?, NVwZ 2014, 97
Münzing, Zur Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland, NZV 2014, 197
Engel/Singbartl, Die Einführung einer Pkw-Maut zulasten von EU-Ausländern - europarechtskonform?, VR 2014, 289
Aus dem Nachrichtenarchiv
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